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Tel.: 08669 8625-0

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Schwarzauerstr. 18
D - 83308 Trostberg
Telefon 08621 - 32 27
Telefax 08621 - 97 98 03

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FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Thema Führerschein und Fahrzeug



Fragen zum Führerschein
Muss ein alter Führerschein gegen den neuen Karten-Führerschein eingetauscht werden? Nein. Ausgenommen LKW-Fahrer nach dem
Vollendetem 50. Lebensjahr und Fahrlehrer.
Darf ich mit dem EU-Führerschein
überall fahren?
Nein. Außerhalb der EU benötigt man zusätzlich einen INTERNATIONALEN Führerschein.
Darf ich nach dem Umtausch die gleichen Fahrzeuge weiterfahren? JA. Aber aufgepasst, bestimmte Klassen (T) werden nur auf besonderen Antrag eingetragen.
   
Fragen zum Motorrad - Führerschein
Stimmt es, dass man erst mit 25 Jahren offen fahren darf, wenn man die Klasse “A-leistungsbegrenzt“ gemacht hat? Erklärung: Der “Direkteinstieg“ ist erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich ( Ausbildung auf einem dem entsprechenden Motorrad).
Wenn man aber die Klasse “A-leistungsbegrenzt“ erworben und 2 Jahre besessen hat, darf man leistungsstärkere Motorräder fahren.
Fragen zum PKW - Führerschein
*zulässiges Gesamtgewicht
**Leermasse
Welche Anhänger darf ich mit der Klasse “B“ mitführen? • Generell Anhänger bis 750 kg zG*
• Anhänger mit einer zG* bis zur Höhe der LM** des ziehenden Fahrzeugs und die Kombination (Fahrzeug u. Anhänger)
darf die zG* von 3500 kg nicht übersteigen.
Ist es sinnvoll, die Führerscheinklasse “BE“ zu erwerben? Wenn man mit Anhängern fährt, die größer sind, Ja.
Man ist mal schnell über das zulässige drüber, ohne dass man es merkt und dann fährt man ohne gültige Fahrerlaubnis. Somit wäre das eine Straftat!
   
Fragen zum LKW - Führerschein
   
   
   



(Urlaubs-)fahrten ins Ausland
Was man wissen sollte:

Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKW in Europa
Stand 01/2009 – ohne Gewähr
Land
Länder
Kennzeichen
innerorts
km/h
Landstraße
km/h
Autobahn
km/h

Belgien

B
50
90
120
Bulgarien
BG
50
90
130
Dänemark
DK
50
80
130
Deutschland
D
50
100
130*
Estland
EST
50
90
90
Finnland
FIN
50
80-100
120
Frankreich
F
50
90/80**
130/110**
Griechenland
GR
50
90
120
Großbritannien
GB
48
96
112
Irland
IRL
50
80
120
Italien
I
50
90
130
Kroatien
HR
50
90
130
Lettland
LW
50
90
90
Litauen
LT
60
90
110
Luxemburg
L
50
90
130
Mazedonien
MK
50
80
120
Niederlande
NL
50
80
120
Norwegen
N
50
80
90
Österreich
A
50
100
130***
Polen
PL
50
90
130
Portugal
P
50
90
120
Rumänien
RO
50
90
130
Russland
RUS
60
90
110
Schweden
S
50
70-90
110
Schweiz
CH
50
80
120
Serbien + Montenegro
SCG
60
80
120
Slowakei
SK
60
90
130
Slowenien
SLO
50
90
130
Spanien
E
50
90
120
Tchechische Republik
CZ
50
90
130
Türkei
TR
50
90
120
Ungarn
H
50
90
130
   
* empfohlene Richtgeschwindigkeit
** bei Regen und Führerschein jünger als 2 Jahre
*** nachts zum Teil 110 km/h


Wissenswerte Verhaltensregeln:
Stand 01/2009 - ohne Gewähr

In Österreich:


In Italien:


In der Schweiz:


In Ungarn:

In Frankreich:

In Tschechien:


In Kroatien:

Vorfahrtberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt.
Kinder haben Vorrang.

Bei Regen/Schnee/Nebel: auf Autobahnen max. 110 km/h
Außerhalb geschl. Ortschaften: mit Abblendlicht fahren.

Gespanne dürfen die 3. Fahrspur nicht benutzen.
Abblendlicht in Tunnels.

Außerhalb geschl. Ortschaften: mit Abblendlicht fahren.

Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten: Parkverbot.

Abblendlicht auch tagsüber, von Oktober bis März.
Unfälle sofort der Polizei melden.

Schulbusse an Haltepunkten nicht überholen.
Auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

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